Buchstabe K

Karabiner

Ein Karabiner ist eine feste, zu öffnende Metallöse, die als sicheres Verbindungselement dient.

Ein Karabiner besteht aus einem Körper, der verschiedene Profilarten aufweisen kann, z. B. einen runden Querschnitt oder ein sogenanntes I-Profil, und einem Schnapper (oder Verschluss), der den Karabiner zu einem Ring schließt und dafür sorgt, dass das Seil nicht aus dem Karabiner fällt. Der Karabiner kann auch mit einer Sicherung versehen sein, die ein unerwünschtes, versehentliches Öffnen verhindert.

Je nach Verwendungszweck werden Karabiner in Arbeits- und Sportkarabiner unterteilt. Da beide Karabinergruppen gleichermaßen in die Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz eingestuft sind, fallen sie unter das Gesetz Nr. 22/1997 Slg. und die dazu erlassene Regierungsverordnung 21/2003 Slg., welche die Richtlinie 89/686/EWG des Rates in tschechisches Recht umsetzt.

Auf jedem Sportkarabiner muss daher die Norm EN12275 (Bergsteigerausrüstung - Karabiner) angegeben sein. Ein Karabiner, der für Höhenarbeiten bestimmt ist, muss mit der Norm EN362 (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Verbindungselemente) gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung von Karabinern ist fest vorgeschrieben; jeder Karabiner muss mit der Festigkeit in Längsrichtung, in Querrichtung und mit offenem Schnapper gekennzeichnet sein. Die Festigkeit wird in kN angegeben und bezeichnet die Bruchlast, bei der der Karabiner bricht.

Arbeitskarabiner werden in Stahl-, Duraluminium-, Hilfs- und Maillon-Karabiner unterteilt. Sportkarabiner werden dann in Duraluminium- und Hilfskarabiner unterteilt. Weiterhin werden Karabiner nach Form, Karabinertyp, Material, Schnapper und Sicherung in Gruppen eingeteilt.

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