Lawinengefahrenstufen
Bei jeder Tour in einem lawinengefährdeten Gebiet ist es wichtig, neben der Lawinenausrüstung auch die jeweilige Gegend gut zu kennen und sich mit der Lawinenthematik sowie dem Lawinenlagebericht auszukennen. Um Ihnen dies zu erleichtern, haben wir für Sie eine kurze Übersicht der einzelnen Lawinengefahrenstufen vorbereitet:
1. Lawinengefahrenstufe, die sog. geringe Lawinengefahr
Diese Stufe wird in etwa 20% des gesamten Winters ausgerufen und dabei sind für gewöhnlich weder Wege noch Waldbestände gefährdet. Lawinen können nur an den steilsten Hängen auftreten, und dies zudem nur in absoluten Ausnahmefällen.
2. Lawinengefahrenstufe, die sog. mäßige Lawinengefahr
Bei dieser Stufe kommt es für gewöhnlich zu etwa 34% der Lawinenunfälle. Diese Gefahr besteht meistens in 50% der Winterzeit und die Lawinengefahr droht dabei vor allem an den im Lawinenlagebericht genannten Steilhängen. Bei dieser Stufe wird bereits empfohlen, bei Wanderungen abseits der markierten Routen ein LVS-Gerät mitzuführen.
3. Lawinengefahrenstufe, die sog. erhebliche Lawinengefahr
Diese Stufe wird zu Recht als die tückischste bezeichnet und bei ihr kommt es zu 47% der Lawinenunfälle. Bei dieser Gefahr gilt ein Betretungsverbot für Hänge über 35 Grad und erhöhte Vorsicht an allen Hängen über 30 Grad. Eine sichere Routenwahl sowie gute Ortskenntnisse sind erforderlich. Es war genau die dritte Lawinengefahrenstufe, bei der im letzten Monat tschechische Staatsbürger in Österreich ums Leben kamen.
4. Lawinengefahrenstufe, die sog. große Lawinengefahr
Während der großen Lawinengefahr sind höher gelegene Wege und Waldbestände durch mittlere und große Lawinen gefährdet, die auch den Talboden erreichen können. Bei dieser Stufe sind bis auf wenige Ausnahmen Touren oder Ausflüge in das gefährdete Gebiet eingeschränkt. Es gilt ein strenges Betretungsverbot für alle Hänge mit einer Neigung über 30 Grad.
5. Lawinengefahrenstufe, die sog. sehr große Lawinengefahr
Bei dieser Stufe sind jegliche Aufstiege in das betroffene Gebiet verboten, da eine unmittelbare Gefahr von mittleren und großen Lawinen auch für Wohnstätten und andere Objekte in Reichweite droht. Diese Stufe wird in Tschechien nur in Ausnahmefällen ausgerufen.
